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Regeln der Virtuellen Spedition ALPHA Logistik GmbH
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ADMIN Geschäftsführung
Anzahl der Beiträge : 27 Kontostand € : 110355 Anmeldedatum : 26.08.12 Alter : 26 Ort : Krefeld
Thema: Regeln der Virtuellen Spedition ALPHA Logistik GmbH Do Aug 30, 2012 8:31 am
Allgemeines
§ 1.1
Man muss als Fahrer die mitgesendete Karriere starten und die schon zuvor gestartete Karriere weiterführen. Jedoch sollen sie sich nicht selbstständig machen. Man muss nach ende der Tour evtl. ein Bild der Tankstatistik und Schlafstatistik schiesen zum schluss sollte man die Statistik der gesamten Tour fotografieren und dann in den jeweiligen Forum posten.
§ 1.2
Man muss in einer Woche mindestens 5 Touren fahren (nur Werktage). Am Wochenenende ist Ruhezeit, außer der Truckernächten Samstags (für genaueres per PN anfragen) Wer diese 5 Touren in der Woche nicht fährt wird verwahnt (3 Verwarnungen bedeuten Die mit sofort wirkende Kündigung)(Und wer sich nicht beteiligt).
§ 1.3
Jedes Gehalt wird am Ende des Monats im Persöhnlichen Bereich Gutgeschrieben.
§ 1.4
Wer sich eine eigene Spedition aufbaut wird mit sofortiger Wirkung gekündigt.
§ 1.5
Wer sich als Partner bei den ALPHA Logistik GmbH bewirbt ist bei einer Kündigung dazu verpflichtet dies in einem Dokument schriftlich zusammenzufassen und im Kündigungsforum zu posten.
§ 1.6
Wer sich im Forum registriert sollte schnellst möglich eine Bewerbung abgeben, oder Kontakt mit dem Speditionsinhaber ALPHA aufnehmen.
§ 1.7
Wer die Wahre mit einem Schaden von über 30% abliefert, bekommt nur 50% seines Verdienstes.
Beim schlafen gehen bekommt man einen Leistungszuschlag
95,00 €
Gewinn der Fahrer
bis 25.000 € Als Fahrer bekommt man in jedem Fall 6,9% der Einnahmen. Über 25.000 € Als Fahrer bekommt man in jedem Fall 8,4% der Einnahmen.
Weiteres zur Entlohnung
Ihre genaue Entlohnung hängt damit zusammen, wie oft sie ihre Tourenberichte posten.
Probe Fahrer
§ 2.1
Jeder Probefahrer muss in den 2 Wochen Probezeit 10 Touren fahren, dann wird entschieden, ob sie bei uns fest Angestellt werden.
§ 2.2
Jeder Probefahrer darf seine Ware nicht mehr als 30% beschädigen.
Fahrer
§ 3.1
Alle Fahrer sind dazu verpflichtet Touren zu FAHREN und nicht zu BEAMEN. Beamt man sich trotzdem wird mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Urheberrechtliche Bedingungen
§ 4.1
Ohne Erlaubnis vom Speditioninhaber ALPHA darf man keine Videos im Internet veröffentlichen & selbstverständlich auch keine Firmenfahrzeuge und Co., dass heißt vorher immer den Speditioninhaber ALPHA fragen (UrhG). Wer dies dennoch macht wir mit sofortiger Wirkung gekündigt, auf die Blacklist gesetzt & evtl. wird somit auch die Polizei benachrichtigt.
Für Mitgliederliche und sonstige Außeinandersetzungen wird keine Haft übernommen. ___________________________________________________________________________________________________________________
Ständig Aktualisiert
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